Honorar – Und was kostet mich das Ganze?
Viele Leute rufen bei uns an und fragen uns, wie teuer denn die Erstellung beispielsweise einer Steuerklärung wäre. Leider können wir die Frage so einfach nicht beantworten.
Nicht, um Sie im Unklaren über mögliche Kosten zu halten, sondern weil uns zu viele Informationen fehlen, um eine fundierte Aussage zu treffen. Denn nichts ist schlimmer als vorher einen Preis zu nennen, welcher dann später nicht eingehalten werden kann.
Grundsätzlich ist bei uns das Erstgespräch kostenfrei. Beim Erstgespräch werden all die Informationen eingeholt, um überhaupt die Notwendigkeit und den Umfang unserer Tätigkeit abschätzen zu können.
Wie sich unsere Gebühren zusammensetzen, möchten wir Ihnen im Folgenden näher erläutern und offen darlegen:
Wie und nach welcher Art und Weise wir abrechnen, richtet sich nach der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Hier sind klare Regeln getroffen, in welchem Rahmen ein Steuerberater seine Leistungen abrechnen darf.
In unserer Kanzlei hat sich dazu folgendes Modell als sehr praxistauglich erwiesen.
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse werden nach dem so genannten Gegenstandswert abgerechnet, welcher sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen und Kosten richtet. Dadurch ist sichergestellt, dass die erstellte Rechnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mandanten mit berücksichtigt.
Laufende Buchhaltungen werden von uns mit Vorschüssen abgerechnet, welche sich nach dem Arbeitsaufwand richten. Laufend wird dann kontrolliert, ob die Vorschüsse noch angemessen gestaltet sind und diese ggf. angepasst. Dadurch werden auch häufig vorkommende Schwankungen im Arbeitsaufwand fair und zeitnah umgesetzt.
Direkte steuerliche Hilfestellungen, bei denen unser Fachwissen im Vordergrund steht, rechnen wir nach unserem Stundensatz ab oder wir vereinbaren vorher eine Leistungspauschale.